Klasse BE bzw. B 96
Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger, sofern dieser eine zGM von mehr als 750 kg besitzt und das Zuggesamtgewicht 3500 kg übersteigt.
Sonderfall: Bei Fahrzeugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug bis 3500 kg zGM und Anhänger, kann mit einer Fahrerschulung (ohne Fahrprüfung) und entsprechender Teilnahmebescheinigung der Fahrschule die Schlüsselzahl "96" in den Führerschein eingetragen werden. Dies berechtigt zum Führern einer Zugkombination bis zu einem Zuggesamtgewicht von 4250 kg.
Anhänger in Zugkombinationen der Kl. BE dürfen seit dem 19.01.2013 nur noch eine zGM von 3500 kg haben. Bei höherem Anhängergewicht wird die Kl. C1E erforderlich.
Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren" (BF 17)
Jeep Grand Cherokee mit 3 to - Anhänger